ABE und Teilegutachten
Folgende Abnahmen sind beim TÜV möglich – §19/3, §19/2 und §21.
Abnahme nach §19/3 ist notwendig, wenn ein Teilegutachten vorhanden ist, teilweise aber auch bei einer ABE.
Räder mit einer ABE sind nicht immer Eintragungsfrei!
Je nach Rad-/Reifengröße wird dies über eine Auflage im Gutachten geregelt.
Festigkeitsgutachten
§19/2 und §21 sind die sogenannten “Einzelabnahmenì oder auch “Sondereintragung”. Ein Festigkeitsgutachten sagt nichts darüber aus, welche
Reifen moniert werden müssen oder ob das Rad auf das Fahrzeug passt und technisch möglich ist. Sie sollten vor dem Kauf beachten ob die
Bremse passt und das Rad unter die Kotfl¸gel passt. Teilweise haben wir Erfahrungswerte ob etwas am Fahrzeug verändert werden muss.
Kürzel - Dokumentenart Begriffserklärung
TG = Teilegutachten Eintragung nach §19/3 notwendig
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis Teilweise Eintragungsfrei oder Eintragung nach §19/3 notwendig.
FK = Festigkeitsgutachten Prüfbericht der Dauerfestigkeit. Eintragung nach §19/2 bzw. §21 notwendig.